Ein Kredit für Umschulung dient der Wiedereingliederung eines Arbeitslosen oder eines Kranken in das Arbeitsleben und stellt somit eine Investition in die eigene persönliche Zukunft dar. Vor der Kreditaufnahme für eine Umschulung lohnt sich eine Nachfrage bei der Agentur für Arbeit, da als sinnvoll erachtete Umschulungen gefördert werden können. Voraussetzung ist jedoch eine bestehende oder in Ausnahmefällen eine sicher zu erwartende Arbeitslosigkeit, zudem ist das Budget für Bildungsgutscheine begrenzt. Wer auf Grund einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls seinen bisherigen Beruf nicht weiter ausüben kann, hat oftmals Anspruch auf die Finanzierung einer Umschuldung durch die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft.
Wer gewährt einen Kredit für Umschulung?
Die Kreditaufnahme für eine Umschulung ist mit der Schwierigkeit verbunden, dass der Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme zumeist arbeitslos ist und während der Umschulungsmaßnahme ebenfalls nur ein geringes Gehalt erzielt. Während sich das Studienkredit-Programm der KfW ausdrücklich nur an Studierende richtet, weiten private Banken den möglichen Empfängerkreis vergleichbarer Darlehen teilweise aus, so dass sie auch einen Kredit für Umschulung vergeben. Die Kreditentscheidung erfolgt grundsätzlich nach einem persönlichen Kreditgespräch, wobei der Sachbearbeiter vor allem die Chancen für eine feste Beschäftigung nach Abschluss der Umschulung prüft, da das dann erzielte Gehalt als Kreditsicherheit dient.
Die Rückzahlung bei Darlehen für eine Umschulung
Wer einen Kredit für eine geplante Umschulung beantragt, verfügt bis zum Abschluss der Maßnahme oftmals über kein Einkommen. Falls die Umschulungsmaßnahme teilweise in einem Betrieb erfolgt, zahlt dieser zwar eine Ausbildungsvergütung, deren Höhe jedoch keine Kredittilgung zulässt. Das geringe Einkommen während der Umschulungsmaßnahme stellt keine Schwierigkeit dar, wenn bei der Kreditaufnahme vereinbart wird, dass die Tilgung des Darlehens erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Umschulung beginnt. Eine entsprechende Vereinbarung ist bei ausdrücklich für die Umschulung bedingten Darlehen üblich. In wenigen Fällen dient die Umschulung einer anderen Verwendung beim bisherigen Arbeitgeber. In diesem Fall lässt sich eine Finanzierung über diesen und die Rückzahlung durch das künftige Arbeitseinkommen vereinbaren, falls sich der Arbeitnehmer für einige Jahre nach der Umschulung an seinen bisherigen Arbeitgeber bindet.